Für das Erinnern
Geschäftsordnung des Vereins
1. Vorstandssitzungen
a) Vorstandssitzungen finden nach Bedarf und Einberufung durch den ersten
Vorsitzenden statt. Der Vorstand tagt jedoch mindestens viermal jährlich.
b) Die Sitzungen werden vom ersten Vorsitzenden einberufen und geleitet. Im
Falle seiner Verhinderung übernimmt der zweite Vorsitzende diese Aufgaben.
c) Über die Vorstandssitzung wird vom Schriftführer ein Protokoll verfasst, das
auf Wunsch von Mitgliedern eingesehen werden kann.
d) Das Protokoll der Vorstandssitzung ist bei der nächsten Vorstandssitzung
vorzulesen und zu behandeln.
2. Aufwandsentschädigung
Für Aufwendungen, die im Auftrag des Vorstands und für Zwecke des Vereins
für Mitglieder entstanden sind, gilt folgendes:
a) PKW-Fahrten pro gefahrenen Kilometer Euro 0,25.
b) Andere Bar-Ausgaben bzw. Aufwendungen sind durch Belege nachzuweisen.
c) Die Auszahlung erfolgt erst nach Abzeichnung durch den ersten oder zweiten
Vorsitzenden.
d) Der Vorstand stellt einen Haushaltsplan auf erstmalig für 2010.
3. Spendenquittungen
a) Bei Spenden an den Verein bis Euro 200 erkennt das Finanzamt den
Überweisungs-/Einzahlungsbeleg als Spendenquittung an.
b) Weitere Spendenquittungen werden nur auf Anforderung des Spenders durch
den Schatzmeister ausgestellt.
c) Bei Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen ist ein entsprechender
Vermerk auf dem Ausgabebeleg anzubringen. Siehe Punkt 2c.
4. Geltungsdauer
Diese Geschäftsordnung wurde durch den Beschluss des Vorstandes am
24.07.2010 geändert und tritt am selben Tage in Kraft.